Flugmedizin
Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen der Klasse II (PPL) und LAPL durch einen anerkannten Aeromedical Examiner (AME).
Klasse II (PPL) und LAPL
Untersuchungen für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer, Freiballonführer und Privathubschrauberführer sowie für Kabinenpersonal. Dr. Küthen ist Flugmedizinischer Sachverständiger (AME) und betreibt eine fliegerärztliche Untersuchungsstelle des Landes NRW der Klasse II. Ebenso führen wir Tauglichkeitsuntersuchungen für die LAPL (Light Aircraft Pilot Licence) durch.
Untersuchungsumfang
Aufgrund der „if-indicated"-Regelung kann der Umfang variieren. Regelmäßige Anforderungen gemäß den Vorschriften des LBA umfassen: eine körperliche, internistisch orientierte Untersuchung, Sehtest (Visus), Hörtest (Audiogramm), Lungenfunktionsmessung, Hämoglobinbestimmung und Urinstatus. Ein Ruhe-EKG zählt bei uns altersunabhängig immer zu den obligaten Untersuchungen.
Kosten
Fliegerärztliche Untersuchungen sind keine Kassenleistung. Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Eine Anfrage zu den anfallenden Kosten richten Sie bitte per E-Mail an uns.
Bitte mitbringen
- Gültiger Personalausweis
- Fluglizenz
- Flugbuch (Log-Buch) mit aktuellen Flugzeiten und Gesamtflugzeit
- Letztes fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Bescheinigungen zu erteilten Auflagen (REVISE-Unterlagen)
- Erstuntersuchung: augenärztlicher Befund auf vorgeschriebenem Formular (nur bestimmte Augenärzte – bitte fragen)
- Erstuntersuchung: HNO-ärztlicher Befund auf vorgeschriebenem Formular (nur bestimmte HNO-Ärzte – bitte fragen)
- Brillenträger: Nachweis der Brillenstärke (letztes Brillenrezept)
Gültigkeit Klasse II
| bis 40 Jahre | 5 Jahre |
| bis 50 Jahre | 2 Jahre |
| ab 50 Jahre | 12 Monate |
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